Der Förderverein zum Erhalt der Dorfkirche Podewall wurde im Jahr 2015 gegründet und hat bis zum heutigen Tag 21 Mitglieder, die sich die Restaurierung unserer schönen Kirche zum Ziel gesetzt haben.
Auszug aus der Satzung:
§ 2 Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereines ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Zweck wird verwirklicht durch die Unterstützung der Kirchengemeinde hinsichtlich der Erhaltung des Kirchengebäudes in Podewall, wie zum Beispiel die Restaurierung
des Baukörpers und die Neugestaltung des Kircheninnenraumes.
3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.